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Satzung des Förderpreises der NOV
§ 1
Das 1998 von Herwig Zang gespendete Startkapital beträgt 5.000 DM und wird von der
NOV so angelegt, dass aus seinem Ertrag die Förderung bestritten werden kann.
§ 2
Der NOV-Förderpreis besteht aus einem Geldbetrag bis zu 1.000 DM (500
Euro) und kann alle 3 Jahre vergeben werden. Die Förderung erfolgt nach Verfügbarkeit der aus dem Stiftungskapital erwirtschafteten Erträge. Nicht vergebene
Erträge werden dem Stiftungskapital zugeschlagen. Die Förderung kann der allgemeinen Kaufkraftentwicklung angepaßt werden.
§ 3
Die Förderung wird vergeben an Mitglieder der NOV.
§ 4
Die Förderung ist gedacht für möglichst in sich begrenzte Vorhaben aus allen
Bereichen der Vogelkunde, die sich mit Biologie, Ökologie, Verbreitung, Populationsbiologie, Wanderungen und Schutz der Vögel Niedersachsens und des Landes Bremen
beschäftigen.
§ 5
Anträge auf Förderung werden vom Antragsteller selbst oder als Vorschlag an den
Vorstand gerichtet.
§ 6
Über die Vergabe entscheidet der Vorstand.
§ 7
Änderungen dieser Satzung bedürfen einer Dreiviertel-Mehrheit im erweiterten
Vorstand und in der Mitgliederversammlung. Die Gremien stimmen getrennt ab.
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