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Niedersächsische Ornithologische Vereinigung e.V.

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Förderpreis der
Niedersächsischen Ornithologischen Vereinigung e.V.

Die NOV hat mit dem 1998 von Herwig Zang gestifteten Startkapital einen Förderpreis eingerichtet. Damit soll die vogelkundliche Freilandforschung in Niedersachsen und Bremen eine Unterstützung erfahren. Insbesondere soll der Preis Anerkennung und Motivation für ehrenamtliche ornithologische Arbeiten sein.

Der Förderpreis von 500 € wurde erstmalig 2002 im Jahr des 30jährigen Bestehens der NOV vergeben werden.

Vorschläge bzw. Anträge hierfür nimmt der Vorstand der NOV entgegen. Bei bereits abgeschlossenen Arbeiten sollte die Publikation bzw. der Abschlussbericht mit einer kurzen Begründung über die besondere Förderwürdigkeit der Arbeit eingereicht werden. Für geplante oder laufende Untersuchungen soll der Förderantrag über folgende Punkte Auskunft geben:

  - Thema der Arbeit
  - Stand der bisherigen Kenntnisse zum Thema
  - Zielsetzung und Methode
  - Arbeits- und Zeitplan
  - beteiligte Personen

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Satzung des Förderpreises und ist gedacht für möglichst in sich begrenzte Vorhaben aus allen Bereichen der Vogelkunde, die sich mit Biologie, Ökologie, Verbreitung, Populationsbiologie, Wanderungen und Schutz der Vögel Niedersachsens und des Landes Bremen beschäftigen.

 

Die Höhe der Förderung
sowie Anzahl und Umfang der möglichen Förderungen hängen von dem aus dem Stiftungskapital erwirtschafteten Erträgen ab. Jeder kann hier helfen, durch Zustiftungen und Spenden zur Aufstockung des Startkapitals den Preis attraktiv zu machen und so gezielt die ornithologische Freilandforschung in Niedersachsen und Bremen zu fördern.

 

Satzung des Förderpreises der NOV

§ 1

Das 1998 von Herwig Zang gespendete Startkapital beträgt 5.000 DM und wird von der NOV so angelegt, dass aus seinem Ertrag die Förderung bestritten werden kann.

§ 2

Der NOV-Förderpreis besteht aus einem Geldbetrag bis zu 1.000 DM (500 Euro) und kann alle 3 Jahre vergeben werden. Die Förderung erfolgt nach Verfügbarkeit der aus dem Stiftungskapital erwirtschafteten Erträge. Nicht vergebene Erträge werden dem Stiftungskapital zugeschlagen. Die Förderung kann der allgemeinen Kaufkraftentwicklung angepaßt werden.

§ 3

Die Förderung wird vergeben an Mitglieder der NOV.

§ 4

Die Förderung ist gedacht für möglichst in sich begrenzte Vorhaben aus allen Bereichen der Vogelkunde, die sich mit Biologie, Ökologie, Verbreitung, Populationsbiologie, Wanderungen und Schutz der Vögel Niedersachsens und des Landes Bremen beschäftigen.

§ 5

Anträge auf Förderung werden vom Antragsteller selbst oder als Vorschlag an den Vorstand gerichtet.

§ 6

Über die Vergabe entscheidet der Vorstand.

§ 7

Änderungen dieser Satzung bedürfen einer Dreiviertel-Mehrheit im erweiterten Vorstand und in der Mitgliederversammlung. Die Gremien stimmen getrennt ab.

 

 

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last updated: 09.04.2004