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Niedersächsische Ornithologische Vereinigung e.V.

RESOLUTION:  Konsequente Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie

 

Neuhaus, 5. November 2000. Anläßlich der Jahresversammlung der “Niedersächsischen Ornithologischen Vereinigung (NOV)” haben sich über 100 Ornithologen für eine konsequente Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie in Niedersachsen ausgesprochen.

Die NOV begrüßt grundsätzlich die aktuellen Bemühungen der niedersächsischen Landesregierung zur Meldung von Besonderen Schutzgebieten. Das Umweltministerium hatte kürzlich 55 Flächen als EU-Vogelschutzgebiete vorgeschlagen.

Dies ist zwar ein erster Schritt zur Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie, dennoch bleiben in Niedersachsen erhebliche Defizite bestehen. Die NOV hatte in Zusammenarbeit mit dem NABU etwa zeitgleich eine umfassende Gebietsliste mit insgesamt 104 schützenswerten Vogellebensräumen vorgestellt. Die Auswahl der Gebiete erfolgte nach rein fachlichen Kriterien und kann somit als eine Grundlage zur Auswahl der EU-Vogelschutzgebiete dienen.

Etliche wertvolle Brut- und Rastvogelgebiete wurden dennoch vom Land bei der Gebietsauswahl bislang nicht berücksichtigt; einige wurden zu kleinflächig abgegrenzt. Auch die vorgesehenen Gebietslöschungen sind nicht richtinienkonform.

Die Ornithologen in der NOV fordern deshalb von der Landesregierung:

die Meldung aller wichtigen Vogellebensräume als EU-Vogelschutzgebiete,

  • eine Anpassung der Gebietsgrenzen an die fachlichen Erfordernisse,
  • den Verzicht auf geplante Gebietslöschungen.

Nur bei vollständiger Meldung aller wertvollen Vogellebensräume kann das Land Niedersachsen den Anforderungen der EU-Vogelschutzrichtlinie gerecht werden.

 

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last updated: 01.02.2004