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Aufruf zur landesweiten Steinkauz-Erfassung 2008
Steckbrief - Hinweise zur Erfassung Meldebogen (pdf-Version)
Der Steinkauz ist in Niedersachsen derzeit mit etwa 150 Brutpaaren vertreten. Dies geht aus den bisher von Ihnen eingereichten Meldungen hervor. Sein Status in der Roten
Liste ist „Vom Aussterben bedroht“. Vielfältige Veränderungen unserer Landschaft führten dazu, dass die Art nach und nach aus Niedersachsen verschwand. Es
fehlen periodisch gemähte oder beweidete Flächen wie Grünland, Weiden und Streuobstwiesen, die aufgrund ihrer Kurzrasigkeit über ein ausreichendes Nahrungsangebot an Insekten und Regenwürmern für den
Bodenjäger verfügen. Durch „Baumpflege“ und Gebäudesanierungen gingen wertvolle Brutplätze für den Höhlenbrüter Steinkauz verloren. Hier kann man aber
durch die Ausbringung von Niströhren relativ einfach Abhilfe schaffen. Doch es bedarf vieler Hände, um dem Steinkauz zu helfen.
Im September 2007 wurde dem NABU Landesverband Niedersachsen durch den NLWKN mit Mitteln des niedersächsischen Umweltministeriums ein dreijähriges
Projekt bewilligt, das sich dem Steinkauz widmet. Folgende Projektbausteine sind vorgesehen:
- Erfassung und Bewertung des Steinkauzbestands sowie Ermittlung potenzieller Steinkauzhabitate,
- Ausbringung von Nisthilfen in den Kernbereichen des nds. Steinkauzvorkommens,
- Verbesserung der Lebensraumstrukturen,
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Durchführung von Schulungen zum Schutz des Steinkauzes in Niedersachsen.
Die landesweite Erfassung des Steinkauzes in Niedersachsen ist für 2008 vorgesehen und wird gemeinsam von der NOV, dem NABU und der Staatlichen Vogelschutzwarte
im NLWKN durchgeführt. Für die Erfassung wird Ihnen eine Steinkauzmappe (u. a. mit Klangattrappe sowie dem entsprechenden Kartenmaterial für Ihr Erfassungsgebiet) zur Verfügung gestellt.
Bei Interesse melden Sie sich bitte umgehend bei einer der folgenden Damen:
Melanie Beinhorn, NABU Niedersachsen, Tel. 0511-91105-22, E-Mail melanie.beinhorn@nabu-niedersachsen.de,
Simone Zukowski, NABU-Umweltpyramide Bremervörde, Tel. 04761-71330, E-Mail s.zukowski@nabu-umweltpyramide.de oder
Dagmar Stiefel, Staatliche Vogelschutzwarte im NLWKN, Tel. 0511-3034-3215, E-Mail dagmar.stiefel@nlwkn-h.niedersachsen.de
07570 Steinkauz Athene noctua
aus: Südbeck, P. et al. (Hrsg. 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands.
Lebensraum Kulturfolger: mehr oder weniger offene, reich strukturierte Wiesen- und v. a. Weidelandschaften (ganzjährig kurzgrasige Jagdgebiete) mit ausreichendem Angebot
an Höhlen und Rufwarten in Form von Kopfweiden, Hecken, Obstbäumen, Mauer- und Dachnischen bzw. Spezialnistkästen; dann auch in Heide- und Moorgebieten; eher
selten in Steinbrüchen und lichten Parks, regional häufig in Dörfern mit Altbaumbestand; fehlt in Wäldern oder weithin offenen Mooren sowie in strukturarmen Grünland- bzw. Ackerbaugebieten.
Brutbiologie Höhlen- bzw. Halbhöhlenbrüter; ausgeprägte Brutplatztreue, daher oft monogame Dauerehe; 1 Jahresbrut, Nachgelege bei frühem Gelegeverlust; Gelege: 3-5(7) Eier,
Brutdauer: (nur ♀) 24-28 Tage (abhängig von Gelegestärke); Nestlingsdauer: 30-35 Tage, mit 38-46 Tagen flugfähig, anschließend noch ca. 5 Wochen Versorgung durch die Altvögel.
Phänologie Jahresperiodik: Standvogel; Territorialverhalten auch außerhalb der Fortpflanzungszeit
(Reviergesang ♂); Herbstbalz kommt vor; Revierrufe besonders ab E 2 bis M 4 (A 5), Legebeginn selten ab E 3, überwiegend ab MIE 4 bis M 5, Nachgelege bis Juni; Ausfliegen ab M 6.
Tagesperiodik: Hauptaktivität in Dämmerungsphasen, in der Brutzeit auch schon ab 2 Std. vor SU bzw. bis 2 Std. nach SA; Rufe vor allem nach SU bis Mitternacht und in frühen Morgenstunden.
Erfassung Kartierung singender ♂; Verwendung einer Klangattrappe („Guhk“-Rufreihe mit
Frequenz von ca. 16 Rufen/Minute) ist notwendig; Abfolge: 15 Sek. locken, 1 Min. warten; 30 Sek. locken, 1 Min. warten; 1 Min. locken, 3 Min. warten; sofortiger Abbruch bei Reaktion. Termine: 1. E 2 bis A 3 (Gesang); 2. M 3 bis E 3 (Gesang); 3. A 4 bis M 4 (Gesang); 4
. E 5 bis M 6 (ggf. gezieltes Beobachten von Fütterungen am Brutplatz aus der Distanz). Günstige Tageszeit: ab halbe Stunde nach SU bis Mitternacht und ab 2.00 Uhr nachts
bis SA, nicht bei Niederschlägen und nicht bei Wind über Windstärke 3 (Blätter und dünne Zweige in ständiger Bewegung).
Auswertung Wertungsgrenzen: A 2 bis E 7. Brutverdacht: einmalige Feststellung von Duettgesang; einmalige Feststellung von
Reviergesang eines ♂ (A 2 bis M 5), möglichst jedoch Bestätigung; einmalige Beobachtung eines Altvogels im potenziellen Lebensraum, möglichst jedoch Bestätigung. Brutnachweis: insbesondere Feststellung fütternder Altvögel.
Besondere Hinweise: Duettgesang von ♂ und ♀ mit ineinander greifenden Lock-
, Bettel- und Erregungsrufen. Reviergesang mindestens 600 m hörbar. Minimalabstand für Klangattrappeneinsatz 300-400 m, dabei Nachzieheffekt beachten bzw. das
Nachziehen vermeiden. Von sich aus rufende Käuze nicht zusätzlich beschallen. Zur Unterscheidung von Revieren in dicht besiedelten Gebieten (mehrere Käuze stehen in
Rufkontakt zueinander) auf gleichzeitige Feststellungen achten. Reaktion auf Klangattrappe bei geringer Siedlungsdichte schwächer ausgeprägt; da nicht unbedingt
alle Steinkäuze auf Klangattrappe reagieren, muss bereits eine Feststellung als Brutverdacht gewertet werden, da sonst Bestand sicher unterschätzt wird.
Tagesruheplätze in Dachböden (u. a. Scheunen, Viehställe, seltener in Kirchen), Mauer- und Dachnischen, Bäumen. Tagsüber auch gerne frei sitzend an exponierten Stellen
(Sonnenbad, meist in Nähe eines Versteckes). Befragung von Kirchenbediensteten und regionalen! örtlichen Naturschutzgruppen kann nützliche Hinweise ergeben. Im Falle
von Bruthöhlenbetreuung grundsätzlich keine Kontrollen der Höhlen zwischen A 2 und M 5! Reinigung von Nistkästen ab September/Oktober, dabei auf möglicherweise noch
brütende Untermieter (z.B. Feldsperlinge) achten.
Literatur: Exo (1983); Exo & Hennes (1977, 1978); Mebs & Scherzinger (2000)
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