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Melter, J. & M. Schreiber (2000):
Wichtige Brut- und Rastvogelgebiete in Niedersachsen. Eine kommentierte Gebiets- und Artenliste als Grundlage für die Umsetzung der Europäischen Vogelschutzrichtlinie.
Vogelkdl. Ber. Niedersachs. 32 (Sonderheft), 320 Seiten; 12,70 € (+ 2 € Versandkosten).
Bezug: Nieders. Ornithologische Vereinigung, c/o Herwig Zang, Oberer Triftweg 31a,
38640 Goslar oder Bestellung@ornithologie-niedersachsen.de
Die EU-Vogelschutzrichtlinie (VRL) fordert für die Vogelarten des Anhangs I sowie für Zugvogelarten die Ausweisung der zahlen- und flächenmäßig geeignetsten
Gebiete als besondere Schutzgebiete (BSG). Als Referenzliste für die Frage, ob und in welchem Umfang die Vorgaben dieser Richtlinie erfüllt sind, wurde von den
EU-Kommission bislang die Studie "Important Bird Areas in Europe" (Grimmett & Gammell 1989, Grimmett & Jones 1989) zugrunde gelegt, die nun aktualisiert
vorliegt (Heath & Evans 2000). Die Entstehungsgeschichte der IBA-Berichte sowie die IBA-Kriterien zur Auswahl der Gebiete werden in diesem Bericht dargelegt.
Da der aktualisierte IBA-Bericht für Deutschland und insbesondere für Niedersachsen unvollständig ist, haben die Niedersächsische Ornithologische Vereinigung (NOV) und der Naturschutzbund (NABU), Landesverband
Niedersachsen e.V. eine Überarbeitung vorgenommen und die Liste der "Wichtigen Brut- und Rastvogelgebiete in Niedersachsen" (IBAn) erarbeitet. In
dieser Studie werden dazu insgesamt 103 Land- bzw. Küstengebiete (mit einer Fläche von ca. 713.000 ha) sowie ein Offshore-Gebiet vorgeschlagen. Die Gebiete
werden anhand der wissenschaftlich abgeleiteten IBA-Kriterien von BirdLife International bewertet. Für alle Arten des Anhangs I der VRL sowie für gefährdete wandernde Vogelarten
wurden sowohl für die Brut- als auch für die Rastgebiete die Bestände in den bereits notifizierten Gebieten den Gesamtbeständen in Niedersachsen
gegenübergestellt. Es erfolgte zum einen die Prüfung, ob die bisherigen Gebietsmeldungen den formalen Ansprüchen der VRL gerecht werden, wobei dies
- analog zu den Empfehlungen für die Vorschlagslisten nach der der FFH-Richtlinie - verneint wurde, wenn weniger als 20 % der niedersächsischen
Bestände in den BSG vorkommen. Eine artspezifische Bewertung erfolgte, wenn darin 20-60 % der niedersächsischen Bestände erfasst waren. Darüber hinaus
fand eine Bewertung des Erhaltungszustandes und der Schutzerfordernisse für jede einzelne Art unter Berücksichtigung artspezifischer Aspekte statt. Für die
Rastvogelgebiete wurden zudem international bedeutsame sowie weitere sehr wichtige Gebiete abgegrenzt. Von den 104 Gebieten erfüllen 79 Gebiete die Kriterien für global und/oder auf
europäischer Ebene wertvolle Gebiete (A + B Kriterien); zwölf weitere Gebiete wurden als eines der fünf wichtigsten Gebiete für Anhang I Arten bzw. gefährdete
wandernde Arten eingestuft (C6 - Kriterium). Weitere fünf Gebiete sind bereits vom Land Niedersachsen als BSG gemeldet (C7- Kriterium). Lediglich acht Gebiete erfüllen derzeit kein IBA-Kriterium.
Ein Vergleich der bislang vom Land Niedersachsen notifizierten BSG mit der hier zusammengestellten Gebietskulisse macht deutlich, dass Niedersachsen die VRL
nicht ausreichend umgesetzt hat und die Auswahl und Notifizierung weiterer Gebiete erforderlich ist. Bezüglich der Arten des Anhanges I der VRL hat
Niedersachsen somit insbesondere für fast alle Singvogelarten, Eulen, Spechte, einige Greifvogel sowie etliche andere Arten erheblichen Nachholbedarf bei der
Meldung von Schutzgebieten. Für wandernde Arten, die nicht im Anhang I der VRL aufgeführt werden, ist die Situation ähnlich. Meldedefizite bestehen außerdem für mehrere international bedeutsame Rastgebiete.
Für einige Arten besteht Forschungsbedarf über Bestand und Verbreitung und ggf. die Notwendigkeit zur Auswahl ergänzender Gebiete.
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